In der Debatte zur Novellierung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) äußerte sich der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Franz, wie folgt: „Die eingebrachte Novelle des HBKG und die damit verbundenen Änderungen des hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sollen die Gesetze besser machen – so ist jedenfalls der von der schwarzgrünen Landesregierung formulierte Anspruch. Unstrittig ist die Anpassung an die Vorgaben der SEVESO-3 Richtlinie der Europäischen Union. Andere Änderungen sind aber durchaus umstritten.“
Kritik löst in den Augen der SPD-Fraktion vor allem die geplante Änderung von § 34 HBKG aus, der die Ausrufung des Katastrophenfalles regelt. Franz sagte: „Bisher ruft die untere Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall aus. Die Neufassung von § 34 sieht die gemeinsame Ausrufung des Katastrophenfalles von unterer und oberster Katastrophenschutzbehörde vor. Es stellt sich die berechtigte Frage, ob es in der Vergangenheit eine relevante Anzahl von fragwürdigen Feststellungen des Katastrophenfalles gegeben hat. Bekannt ist nur der Fall von CDU-Landrat Cyriax, der im Jahr 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise den Katastrophenfall ausgerufen hatte. Die Kritik der SPD-Fraktion wird von vielen Hilfsorganisationen geteilt.“
10 Absatz 1 Satz 4 betont nochmals verstärkt, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Unterstützung und Förderung auch für die Erhaltung und Gewinnung ausreichenden Personals bei den Freiwilligen Feuerwehren zu sorgen hat. „Es geht nicht um Bezahlung, sondern um kleine Aufwandsentschädigungen oder gemeinsame Vorteile für alle. Und darauf sollte besonders geachtet werden. Wenn der Wettbewerb finanzstarker Kommunen um die großzügigste Förderung des Ehrenamtes um sich greift, wird sich das System der Freiwilligen Feuerwehren selbst in Frage stellen. Gleiche Einsatzbereitschaft und Hingabe darf nicht unterschiedlich bewertet werden. Darauf sollten alle ein besonderes Augenmerk haben.
„In bestimmten Paragraphen wird das Anforderungsprofil an die Feuerwehren umfassender und es wird spannend sein, wie sich die Kommunalen Spitzenverbände positionieren. Die Änderung von § 57 Satz 1, in dem neben den erforderlichen Übungen und Ausbildungsveranstaltungen, auch die sogenannten „sonstigen Dienstveranstaltungen“ auf die arbeitsfreie Zeit gelegt werden sollen, verstärkt den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ist nicht Ausdruck einer besonderen Wertschätzung für aktive Feuerwehrangehörige. Die Anhörung wird noch wichtige Hinweise und Einschätzungen zu einzelnen Paragraphen liefern. Letztlich geht es darum, mit der Neuregelung des HBKG Leitplanken für eine überschaubare Wegstrecke der Zukunft zu liefern und dabei die Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen stets im Blick zu haben. Nach diesem Motto wird sich die SPD-Fraktion an den weiteren Beratungen konstruktiv beteiligen,“ sagte Dieter Franz.