Der sozial- und familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerhard Merz, fühlt sich in seiner negativen Bewertung des schwarzgrünen Gesetzentwurfs durch die schriftlichen Stellungnahmen im Vorfeld der Gesetzesanhörung im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss des Landtags bestätigt.
Merz sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „In der Bilanz des Gesetzentwurfs zeigt sich, dass Schwarzgrün nicht lernfähig ist. Man versucht, sich mit kleinen Änderungen am Gesetz durchzumogeln. Das Versprechen der Beitragsfreiheit entpuppt sich als zu vollmundig, denn Kinder unter drei Jahren, die Tagespflege und Zeiten über sechs Stunden sind ausgenommen. Es gibt also mehr Ausnahmen als Regel bei der Beitragsfreiheit. Bei der Qualität kommt man über kleine Änderungen nicht hinaus. Die Bürokratie bleibt bestehen. Die Landesförderung kommt ebenfalls nicht vom Fleck und wird auf diesem niedrigen Niveau noch nicht einmal dynamisiert. Dieser Gesetzentwurf ist nicht die Antwort auf die heutigen Herausforderungen in der Kinderbetreuung und sollte am besten zurückgezogen werden.“
„Es rächt sich, dass der Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in einem Hauruck-Verfahren als Reaktion auf den Beschluss der HessenSPD im April letzten Jahres zu Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und Reform der Landesförderung entstanden ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass niemand gesehen hat, mit welchen Verwerfungen gerechnet werden muss, wenn dieser Gesetzentwurf Wirklichkeit wird“, sagte Merz.
So gebe der Gesetzentwurf keine Antwort auf die dringende Frage, wie die Qualität und die Arbeitsbedingungen in den hessischen Kitas verbessert werden können. „Die Stellungnahmen der Fachwelt machen deutlich, dass eine Anhebung der Pauschale für die Anwendung des Bildungs- und Erziehungsplans kaum dort ankommen wird, wo sie gebraucht wird. Allzu oft geht diese Pauschale in den allgemeinen Betriebskosten auf bzw. wird dazu benutzt, um Zuschüsse vor Ort zu kürzen. Daher ist dieser Vorschlag nicht geeignet und ist außerdem mit 50 Millionen Euro in der Endstufe viel zu kurz gesprungen“, kritisierte Merz.
Dass die vorgesehene Erstattung von 135,60 Euro für die wegfallenden Elternbeiträge für sechs Stunden täglich pro Kind nicht ausreiche, werde an vielen Stellen kritisiert. Darüber hinaus bleibe aber auch unklar, wie mit Beiträgen für die zusätzliche Zeit umzugehen sei. Schwarzgrün schränke zwar den Gestaltungsspielraum der Träger ein, in dem festgelegt wird, dass Beiträge nicht „überproportional“ erhoben werden dürften. Es fehle allerdings eine klare Regelung, was darunter zu verstehen und was die Bezugsgröße sei.
Völlig ins Gegenteil verkehrt sieht der Experte seiner Fraktion die neuen Regelungen zur so genannten Schwerpunktpauschale für Kitas mit besonderen Herausforderungen. „Fast alle Vertretungen der Träger – seien sie nun kommunale oder frei-gemeinnützige Träger – bezeichnen die neuen Regelungen als unklar, die die Anerkennung erschweren würden. Das ist kontraproduktiv“, stellte Merz fest.
Kritisiert würde außerdem, dass der schwarzgrüne Entwurf keinerlei Verbesserungen bei der Bürokratie mit sich bringen würde, obwohl doch die KiföG-Evaluation hier deutlichen Verbesserungsbedarf gezeigt habe. Schwierigkeiten gebe es außerdem bei der Frage, ob man ein Kind sechs Stunden betreuen könne, ohne ihm ein Mittagessen zu geben, was aus fachlicher Sicht eindeutig abzulehnen sei. „Und damit sind nur einige wenige Dinge angesprochen, die von der Fachwelt kritisiert werden“, so Merz.